Aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - ist in Deutschland verboten, Beihilfe dazu aber nicht. Über ein Verbot gewerbsmäßiger Beihilfe wird der Bundestag voraussichtlich ohne Fraktionszwang entscheiden. Kusch, der Justizsenator in Hamburg war, widersprach dem Vorwurf, dass sein Verein die Not lebensmüder Menschen kommerzialisiert. "Weder will unser Verein Geld verdienen mit dem Tod anderer, noch ich persönlich", sagte er. "Der Suizid, zu dem wir gelegentlich bei Mitgliedern helfen, ist kostenlos." Allerdings müssen Mitglieder des Vereins einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Er liege bei 200 Euro jährlich oder einmalig 2000 Euro, so Kusch. Damit würden jedoch keine Suizide finanziert, sondern andere Dienstleistungen wie das Bereitstellen einer umfangreichen Patientenverfügung.
Im vergangenen Jahr habe sein Verein 40 Menschen beim Suizid geholfen. "Es geht um einen kleinen Rest an unheilbar Kranken, bei denen auch die Medizin am Ende ihres Lateins ist." Außerdem helfe der Verein nicht jedem. "Wenn jemand mit einem Sterbewunsch zu uns kommt, der nicht plausibel durchdacht ist, helfen wir nicht", sagte Kusch.


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