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Sicherheit für SchmerzpatientenSchmerztherapeuten fordert Auschluss einiger Opioide aus Rabatt-Austauschpflicht

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert Ausschluss starker Opioide aus der Rabatt-Austauschpflicht.

"Der ausschließlich ökonomisch und nicht medizinisch begründete Pflicht-Austausch von stark wirksamen Schmerzmitteln durch den Apotheker infolge von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern muss untersagt werden, damit Schmerzpatienten nicht weiter zu den Verlierern im Gesundheitssystem gehören", fordert Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. (DGS). Er macht sich damit stark für die rund 15 Millionen chronisch Schmerzkranken sowie etwa 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland, von denen viele auf starke Opioide angewiesen sind.

Die Einstellung von Patienten mit starken Schmerzen auf die für sie wirksame und verträgliche individuelle Arzneimitteltherapie ist meist ein mehrstufiger und sensibler Prozess. Deshalb sind starke Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen, für den Austausch eines Präparates gegen ein anderes aufgrund von Rabattverträgen zwischen Krankenkasse und Arzneimittelhersteller eine kritische Substanzklasse. Selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Dosis treten - bedingt durch unterschiedliche Technologien der Arzneimittelzubereitung - zwischen den verschiedenen Medikamenten erfahrungsgemäß erhebliche Unterschiede in der Wirkung auf", so der Schmerzexperte. Ihr Austausch kann sogar durch vorübergehende Über- oder Unterdosierung die Sicherheit des Patienten gefährden. Durch die Umstellung von einem Präparat auf ein anderes wird das aufwändig gefundene Therapiegleichgewicht zerstört. Der Patient hat vermehrt Schmerzen, ist verunsichert und muss auf das neue Präparat neu eingestellt werden. Dies verursacht nicht nur mehr Arztbesuche, um die Einstellungsphase zu überwachen, sondern oft auch den Verlust der Fahrerlaubnis und Arbeitsunfähigkeit.

Dass ein medizinisch nicht begründeter Austausch dem Behandlungserfolg und damit dem Patientenwohl massiv schadet und sich letztlich auch für das Gesundheitssystem nicht rechnet, konnten Müller-Schwefe und seine Kollegen anhand einer Studie mit 424 Schmerzpatienten bereits im ersten Jahr nach der Einführung der Austauschpflicht zeigen. Der Austausch durch ein anderes, wirkstoffgleiches Opioid in der Apotheke führte bei 76 Prozent der Patienten zu einer deutlich erhöhten Schmerzintensität. "Die erzielbare Einsparung an Tagestherapiekosten war minimal," sagt Müller-Schwefe. "Meist wurde die Therapie sogar teurer durch eine zusätzliche Bedarfsmedikation und/oder mehrfache Wechsel des Medikamentes bis wieder eine verträgliche und wirksame Einstellung gefunden werden konnte. Damit erweisen sich die durch die Austauschpflicht erzwungenen medikamentösen Umstellungen als unwirtschaftlich und ineffizient."

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