Wie das Landgericht in Mainz mitteilte, hätten sich die Klägerin und die beklagte Klinik nun auf diesen Vergleich geeinigt. Das Gericht entschied bereits im April, dass die Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin für das Versehen nach einer Schönheitsoperation grundsätzlich haften müssten.
Die Patientin war im Juni 2011 ins Koma gefallen, weil ihr eine Studentin im Nachtdienst irrtümlicherweise ein Narkosemittel verabreicht hatte. Der Ehemann der zweifachen Mutter verklagte die Klinik daraufhin auf Schadensersatz für die Pflege seiner Frau. Der Zustand der Patientin sei unverändert, sagte die Anwältin, die die Angehörigen vertritt. Die nun erzielte Wiedergutmachungsleistung sei ein "sehr guter Erfolg".


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