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AkademienSchweigepflicht bei Gen-Analysen lockern

Drei deutsche Wissenschaftsakademien sprechen sich für eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht bei bestimmten Befunden genetischer Untersuchungen aus.

Mediziner sollten im Einzelfall selbst entscheiden können, ob ihre Schweige- oder Fürsorgepflicht schwerer wiege, heißt es in einer Stellungnahme zum Gendiagnostikgesetz, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde. Konkret solle der Arzt erwägen, Verwandte des Untersuchten "in angemessener Weise auf ihr Risiko hinzuweisen und ihnen eine genetische Beratung anzuraten", wenn bei dem Patienten ein erbliches Krankheitsrisiko entdeckt wurde.

Erarbeitet hatten die Stellungnahme die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften Acatech und die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. Sie halten das "Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen", das im Februar in Kraft getreten war, insgesamt für lückenhaft und mit "zu heißer Nadel gestrickt".

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