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ExtraSpektakuläre ärztliche Kunstfehler

In deutschen Kliniken gibt es jährlich etwa 17 Millionen Behandlungen. Dabei kommt es auch zu folgenreichen Fehlern.

Einige aufsehenerregende Fälle:

DESINFEKTION MIT SAFT: Ein früherer Chefarzt aus NRW, der die Wunde einer frisch operierten Patientin mit Zitronensaft desinfizieren wollte, wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die über 80-jährige Patientin war nach einer Bauchoperation an einer Infektion der Wunde gestorben.

VERWECHSELT: Eine 78-Jährige wird 2008 in Bayern Opfer einer Verwechslung am OP-Tisch. Statt der erforderlichen Operation am Bein wird der Frau ein künstlicher Darmausgang gelegt. Die beiden verantwortlichen Chefärzte werden entlassen, die Staatsanwalt ermittelt noch.

MANGELNDE HYGIENE: Ein vorbestrafter Schönheitschirurg muss 2005 für sechseinhalb Jahre in Haft. Aus Sicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte er Frauen nicht kunstgerecht und mit mangelnder Hygiene operiert. Nach dem Tod einer Patientin war der Arzt in Sachsen-Anhalt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach der Haft verlegte er seine Praxis nach Nürnberg.

ÜBERSEHENE INFEKTION: Das Landgericht Bielefeld spricht einem früheren Jugendfußballer nach einem Kunstfehler 1,36 Millionen Euro Schadenersatz zu. Er hatte eine Klinik auf entgangene Einnahmen als Profispieler verklagt. Der damals 18-Jährige hatte 1993 einen Meniskusabriss und einen Kreuzbandriss erlitten. Eine Infektion im Knie behandelten die Ärzte zu spät.

MISSLUNGENE HERZ-OP: Sechs Jahre nach dem Tod einer Patientin wird ein Klinikchef aus Bayern 2005 wegen Totschlags und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Bei der Herz-OP der 55-Jährigen wurde eine Schlagader verletzt. Dennoch kam die Frau erst Stunden später in eine größere Klinik. Grund für die Verzögerung waren laut Landgericht Regensburg persönliche Differenzen mit einer konkurrierenden Klinik.

VERGESSENES OPERATIONSBESTECK: Der Chefarzt eines Krankenhaus in Baden-Württemberg vergisst ein Operationsbesteck im Bauch einer Patientin. Das 30 Zentimeter lange Instrument wird erst neun Monate später auf einer Röntgenaufnahme entdeckt. Der Mediziner wird 1999 für seinen Fehler zu einer Geldstrafe von 24 000 Mark (rund 12 300 Euro) verurteilt.

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