"Blut und Gewebe gelten als Arzneimittel humanen Ursprungs", erklärte der Apotheker Matthias Franke vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) in Schwerin (Schleswig-Holstein). Er ist bei der Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle unter anderem für die Gewebebanken an den Kliniken im Land zuständig. Zu Geweben zählen Knochen, Knorpel, Stammzellen aus Knochenmark, Samenzellen, aber auch Haut, Nerven, Herzklappen und Augenhornhäute von Toten.
Die Gewebe unterliegen der Arzneimittelüberwachung, erläuterte Franke im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Die Nachfrage wachse: "Vor allem bei Hornhaut und Herzklappen kann der Bedarf nicht gedeckt werden."


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