
„Bei diesen Leistungen muss endlich der Grundsatz ‘gleiches Geld für gleiche Leistung’ gelten“, sagte Jörg Manthey, Leiter der Krankenhaus-Vertragsstrategie bei der TK, der Deutschen Presse-Agentur. So mache es bei der Behandlung von Krampfadern qualitativ keinen Unterschied, ob der Eingriff in einer Klinik oder in einer Praxis erfolge.
Die TK startet deshalb in Thüringen ein neues Vergütungsmodell, das vorerst bei Leistenbrüchen, Kreuzbandverletzungen oder Krampfadern getestet werde. Ein Sprecher erläuterte, in Thüringen koste die ambulante Operation eines Leistenbruchs gut 600 Euro, sowohl in einer Arztpraxis als auch in einer Klinik. Werde der Leistenbruch aber stationär behandelt, koste er dort 2000 bis 2500 Euro. Künftig solle dieser Eingriff nun 1600 Euro kosten, egal ob er in einer Klinik oder Arztpraxis vorgenommen werde.
Für die TK bleiben solche Eingriffe damit insgesamt genau so teuer wie vorher bei den beiden unterschiedlichen Tarifen. Sie erhofft sich davon aber eine optimierte Versorgung der Patienten und eine Reduzierung unnötiger Operationen. Bei Eingriffen im Grenzbereich zwischen Arztpraxen und Kliniken müssten der medizinische Bedarf und die Interessen der Patienten darüber entscheiden, wo und in welchem Umfang der Eingriff durchgeführt werde.
Gleiche Preise für vergleichbare Leistungen sind eine zentrale gesundheitspolitische Forderung der TK zur Stärkung der Sektoren übergreifenden Versorgung durch Kliniken und Praxen. Acht Kliniken, niedergelassene Operateure sowie die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) beteiligen sich bisher an dem Projekt. Es stehe jedoch auch anderen Einrichtungen offen, so die TK.
Forderung trifft auf Kritik
Zu den Forderungen der TK äußerte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) heute kritisch: „Die Techniker Krankenkasse verkennt, dass es hier nicht um gleiches Geld für gleiche Leistung geht. Was sie will, ist gleiches Geld für unterschiedliche Leistungen. Bei Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können, sind sehr oft die Begleiterkrankungen Grund für die stationäre Aufnahme. Damit hat der Patient aber auch einen anderen Pflege- und Versorgungsbedarf. Krankenhäuser haben völlig andere Vorhaltekosten als eine Arztpraxis, die in die DRG-Fallpauschalen einfließen. Dies muss sich zwangsläufig auch in der Vergütung von stationären Leistungen widerspiegeln, damit schwierigere Fälle weiterhin stationär versorgt werden können. Auch der Techniker Krankenkasse sollte der Unterschied zwischen einer Leistenbruchoperation bei einem 90-jährigen multimorbiden Patienten oder einem ansonsten gesunden Erwachsenen durchaus bewusst sein. Nicht umsonst spricht die Techniker Krankenkasse selber davon, dass man vergleichbare Leistungen habe. Vergleichbar ist aber nicht gleich.“
Weiterhin weist die DKG darauf hin, „dass die Preise im Krankenhaus nicht von Krankenhäusern festgelegt werden, sondern vielmehr über ein kompliziertes Kalkulationsverfahren unter Beteiligung der Krankenkassen definiert werden.“





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