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Tod einer ZwölfjährigenVerurteilter Krankenhausarzt geht in Berufung

Wegen fahrlässiger Tötung einer Zwölfjährigen in einem Krankenhaus war ein Mediziner in Detmold zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nun geht er in Berufung – und der Fall muss am Landgericht neu verhandelt werden.

Die männliche Hand eines Richters oder Anwalts schlägt mit dem Richterhammer auf den Holzblock
Freedomz/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Tod eines zwölfjährigen Mädchens, das im Jahr 2019 in einem Krankenhaus im Kreis Lippe gestorben war, wird weiter die Gerichte beschäftigen. Ein am Amtsgericht Detmold dafür kürzlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Arzt hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Das sagte der Direktor des Gerichts.

Darum beschäftigt sich jetzt das Landgericht Detmold in einem Berufungsverfahren mit der Sache. Der Freispruch einer ebenfalls angeklagten Krankenschwester ist dagegen nach Angaben des Amtsgerichts rechtskräftig. 

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Arzt beim Tod der Zwölfjährigen im Krankenhaus gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hatte. Das Mädchen war nach einem Magen-Darm-Infekt 2019 geschwächt mit dem Rettungswagen eingeliefert worden. Nach Aussage eines Gutachters hatte der Arzt dann eine falsche Infusionslösung verabreicht.

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Zwar konnte am Ende auch die Rechtsmedizin die genaue Todesursache nicht klären. Aber die falsche Flüssigkeit und eine fehlende Überwachung in der Nacht hatten nach Überzeugung des Gerichts am Morgen zu einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Mädchens geführt. Es wurde über eine Stunde auf der Intensivstation reanimiert. Am Ende ohne Erfolg. Die Mutter hatte in der Nacht erfolglos mehrmals Alarm geschlagen.

Der Arzt wurde vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt und sollte für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Vier Monate davon sollten ihm wegen der langen Verfahrensdauer erlassen werden.

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