Die Erörterung habe keine medizinischen Argumente ergeben, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprächen, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Dienstag in Bonn mit. Zugleich verwiesen die Experten auf die Bedeutung einer Beratung durch die Apotheken bei der Abgabe des Medikaments. Das Votum wird nun als Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. Dies kann dem Ausschuss folgen oder von dessen Einschätzung abweichen.


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