Die Anklagebehörde habe die Beweisaufnahme verzerrt dargestellt, sagte Anwalt Steffen Stern im Landgericht Göttingen. Mit der Forderung, den früheren Leiter der Göttinger Transplantationsmedizin zu acht Jahren Haft zu verurteilen, habe die Staatsanwaltschaft die Bodenhaftung verloren. Es gebe nach wie vor keine rechtliche Grundlage für die Anklage.
"Staatsanwaltschaft hat die Bodenhaftung verloren"
Der 47-jährige Chirurg ist wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Arzt seinen Patienten mit manipulierten medizinischen Daten vorzeitig zu Spenderlebern verhalf und damit den Tod anderer schwer kranker Menschen in Kauf nahm.
Verteidiger Stern sagt, der Arzt habe sich habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Hier sei einem Mediziner der Prozess gemacht worden, der seinem Gewissen folgend lebensbedrohlich erkrankten Menschen geholfen habe. Der Chirurg soll auch Spenderlebern ohne ausreichenden medizinischen Grund übertragen haben. Die betroffenen Patienten waren später gestorben. Das Urteil soll am 6. Mai verkündet werden.


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