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BundesgesundheitsministeriumZuschläge sollen Ärzte aufs Land locken

Lange hat Bundesgesundheitsminister Rösler gezögert - nun sollen die Länder erstmals weit mehr eigene Rechte im Kampf gegen den Ärztemangel auf dem Land bekommen.

Nach monatelangen Verhandlungen mit dem Bund sollen die Länder voraussichtlich deutlich mehr Rechte im Kampf gegen den Ärztemangel in ländlichen Regionen bekommen. Das sieht eine Beschlussvorlage für die Sonderkonferenz der Gesundheitsminister (GMK) an diesem Mittwoch in Berlin vor, die der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag vorlag. Unter anderem sollen demnach Zuschläge für Ärzte in Mangelregionen Abhilfe schaffen. Eine endgültige Entscheidung soll aber erst die Spitzenrunde mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) treffen, hieß es.

Die Ärzteplanung soll - anders als bisher oft der Fall - "einer flächendeckenden Versorgung dienen", so die Vorlage. Die Länder sollen die Rechtsaufsicht über die Landesausschüsse von Ärzten und Krankenkassen erhalten, diesen Gremien Fristen setzen und Beschlüsse beanstanden können. Die Länder hatten moniert, dass diese zuständigen Ausschüsse bislang kaum Anstalten machten, den Weg für mehr Ärzte in Mangelregionen frei zu machen. Hintergrund ist aus Ländersicht, dass die Kassen sich gegen mehr Ärzte sträuben und die Kassenärztlichen Vereinigungen dort keine Zuschläge zulasten anderer Ärzte zahlen wollen.

Wenn Krankenkassen und Ärzte sich nicht einigen können, Lücken in der Versorgung zu schließen, "kann das Land den Beschluss erlassen", so das Papier für die Gesundheitsministerkonferenz. Bisher sind den Ländern bei der Ärzteplanung die Hände gebunden. Im Spitzengremium von Ärzten, Kassen und Kliniken, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, sollen die Länder laut Beschlussvorlage ein Mitberatungsrecht zu Fragen der Ärzteplanung erhalten. Der Einfluss der Länder auf spezielle Verträge zwischen Kassen und Ärzteorganisationen soll der Vorlage zufolge gestärkt werden.

Um überzählige Arztsitze in Ballungsräumen abzubauen, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verstärkt den freiwilligen Verzicht auf eine Arztzulassung dort finanziell fördern können. Die Rolle der Krankenhäuser bei der ambulanten Versorgung und die Möglichkeiten für Ärzte, Praxisfilialen zu gründen, sollen gestärkt werden.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den immer zahlreicheren Frauen unter den Ärzten zu stärken, soll unter anderem die Möglichkeit einer Vertretung nach der Geburt eines Kindes von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Um die Studienplatzzahl in der Medizin zu erhöhen, soll sich der Bund befristet an den Kosten des Ausbaus von Studienplätzen beteiligen, so die GMK-Vorlage.

In über fünfmonatigen, meist zähen Verhandlungen hatte sich der Bund gegen Länderforderungen nach weit mehr Einfluss gewehrt. Wegen fehlenden Nachwuchses auf dem Land könnten dort geschätzt künftig bis zu 20.000 Ärzte fehlen. Insgesamt bekommen die mehr als 140 000 Ärzte in Deutschland 2011 ein Rekordhonorar von 32,5 Milliarden Euro.

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