Bislang konnten Mediziner ihren Patienten jene Teile der Akte vorenthalten, in denen sie ihre subjektiven Eindrücke notiert hatten. Mit der Novellierung setzt der Deutsche Ärztetag den 2013 geänderten Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um. Dieser schreibt unter anderem vor, dass Patienten auf deren Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu gewähren ist, soweit nicht therapeutische Gründe dagegensprechen. Die Berufsordnung regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten gegenüber ihren Patienten und Kollegen. Auf der Tagesordnung des 118. Deutschen Ärztetages stand auch die Wahl der neuen Führungsspitze. Der bisherige Vorsitzende, Frank Ulrich Montgomery, ist in seinem Amt als Präsident der Bundesärztekammer bestätigt worden.
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