Der Konflikt, wie freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig und ab 1. Juli 2012 von deutlichen Beitragssteigerungen für ihre Berufshaftpflichtversicherung betroffen sind, finanziell zusätzlich unterstützt werden können, ist vorerst beigelegt.
Kassen und Hebammen haben ihre Verhandlungen mit einer Einigung abgeschlossen. Die Kostensteigerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung werden vollständig von den Krankenkassen übernommen. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2012. Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu: "Konkret heißt dies beispielsweise, dass eine Hebamme bei jeder von ihr betreuten Geburt im Geburtshaus 25,60 Euro zusätzlich bekommt oder bei einer Hausgeburt 78,- Euro mehr vergütet erhält. Insgesamt erhöhen sich die Zahlungen der Krankenkassen für die in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen um rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr."
Honorarsteigerung um über 10 Prozent von Hebammen abgelehnt
Neben dem Ausgleich für die steigenden Prämien der Berufshaftpflichtversicherung wurde auch über die Steigerung des Honorars für die Hebammen verhandelt. Im Rahmen dieser Verhandlungen hat der GKV-Spitzenverband gestern eine Honorarerhöhung von über zehn Prozent angeboten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen im Interesse der Hebammen sehr weit ausgelegt, um endlich zu einem Abschluss zu kommen. Leider haben die Verbände der Hebammen dieses Angebot kompromisslos abgelehnt und angekündigt, jetzt die Schiedsstelle anzurufen. Der GKV-Spitzenverband ist weiter verhandlungsbereit.


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