Der Tag, an dem Kai-D. Bussmann den Glauben an manche Vertreter der Ärzteschaft verlor, war ein sonniger Dienstag im Mai. Haufenweise gingen in seinem Professorenbüro an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die E-Mails ein. Was ihm einfalle, den Berufsstand so zu verunglimpfen, sie so vorzuführen, zu diffamieren. Die Präsidentin der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt schrieb gar einen Beschwerdebrief — nicht an ihn, sondern gleich direkt an seinen Rektor. "Ich war erschüttert, wie unwürdig Akademiker hier miteinander umgehen", sagt Bussmann, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie sowie Leiter des Economy and Crime Research Centers. Grund für den Aufruhr war eine Studie, die der Kriminologe kurz zuvor veröffentlicht hatte: Im Auftrag des GKV-Spitzenverbands hatte er gemeinsam mit einem Marktforschungsinstitut rund 1.100 Ärzte, leitende Klinikangestellte und arztnahe Einrichtungen wie Apotheken oder Sanitätshäuser telefonisch um ihre Einschätzung der Zuweiserpraxis gebeten. Insbesondere interessierten ihn und den Kassenverband: Wie üblich ist es, dass für Patientenzuweisungen Geld oder Sachwerte angeboten oder angenommen werden — unter der Hand? Zentrales Ergebnis: Knapp ein Viertel der Klinikvertreter und fast jeder zweite nicht-ärztliche Leistungserbringer hält Zuweisungsprämien für gängige Praxis, unter den Ärzten teilten immerhin 14 Prozent diese Einschätzung.
Es kursieren aufsehenerregende Zahlen
Nun ist die Studie nicht als Bestandsaufnahme, sondern lediglich als Seismograf für die Wahrnehmung einer vermeintlich verbreiteten Praxis zu werten. Das bekräftigt auch Studienleiter Bussmann: "Wir sagen nicht, die tun das alle, sondern lediglich, sie nehmen an oder haben beobachtet, dass so verfahren wird." Die emotionalen Reaktionen auf die Ergebnisse zeigen aber, wie hochsensibel und aufgeladen die Diskussion um unlautere Handlungen im Gesundheitswesen geführt wird. Es kursieren aufsehenerregende Zahlen wie die von Transparency International, wonach dem deutschen Gesundheitswesen jährlich rund 20 Milliarden Euro durch Fehlverhalten verloren gehen. Der GKV-Spitzenverband schätzt den Schaden zwar wesentlich zurückhaltender, aber auch immerhin auf rund 1,5 Milliarden Euro ein. "Es ist ein systemisches Problem", sagt Bussmann. "Gesundheitseinrichtungen sollen wie Wirtschaftsunternehmen geführt werden — das fördert korruptive Handlungen."
BGH-Urteil überrascht Justiz
Der schwammige Begriff vom Fehlverhalten subsumiert viele mögliche Tatbestände: von gesponserten privaten Reisen für Ärzte über gefälschte Rezepte bis hin zu manipulierten Krankenhausabrechnungen. Zuletzt stand die Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte im Brennpunkt: Im Juni hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach jahrelanger juristischer Diskussion entschieden, dass Vertragsärzte, die beispielsweise für die gezielte Verschreibung bestimmter Medikamente Geschenke von Pharmafirmen annehmen, strafrechtlich nicht belangt werden können. "Ein überraschendes Urteil", kommentierte Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin und designierter Bundesrichter, kürzlich auf einer Euroforum-Tagung über Fehlverhalten im Gesundheitswesen. "Dass zwei Strafsenate Vorlagebeschlüsse an den Großen Senat weitergeben mit der Zielrichtung der Strafbarkeit — und dann das Gegenteil herauskommt, das habe ich so noch nicht erlebt." Viel zu lange habe man sich mit dieser juristischen Diskussion aufgehalten, kritisierte auf der gleichen Veranstaltung Alexander Badle, Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Frankfurt. "Wie das Kaninchen vor der Schlange haben viele dagesessen und auf das BGH-Urteil gewartet — statt die Zeit dafür zu nutzen, die Selbstkontrolle zu aktivieren." Genau die aber müsse nun statt des "scharfen Schwerts des Strafrechts" greifen. "Keiner darf den Gedankenfehler machen, nur weil etwas nicht strafbar ist, sei es erlaubt", warnt Badle — und verweist auf die Berufsordnungen der Kammern und die Kodizes verschiedener Fachverbände, die das Verhalten von Ärzten, Pharmafirmen und Klinikmitarbeitern regeln und auch korruptive Zusammenarbeit verhindern sollen... Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen kma-Ausgabe September.
Deutschland hinkt im europäischen Vergleich hinterher
Außerdem in der kma September-Ausgabe: Stefan G. Spitzer stellt in unserem "Standpunkt" klar, warum die Integrierte Versorgung nach wie vor lebendig ist. Unter der Überschrift "Prinzip Bauchladen" beleuchten wir eine Studie zur Behandlungsqualität, die belegt, dass der Trend zur Spezialisierung in deutschen Kliniken nicht angekommen ist. Wir berichten über die Situation des städtischen Klinikums München: Die Einrichtung hängt am Tropf der Stadt und scheint weiterhin ein Spielball der Politik zu sein. Im Ressort Technologie beschäftigen wir uns mit der technischen Unterstützung von Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Kliniken: Deutschland hinkt im europäischen Vergleich hinterher!
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