Wer die Sommerferien außerhalb Deutschlands verbringt, unterstellt sich automatisch dem geltenden Recht im Urlaubsland. Das gilt auch im Hinblick auf Organspenden. Da es bislang noch kein einheitliches europäisches Organspendegesetz gibt, hat jedes Land seine eigene nationale Regelung. Im europäischen Ausland lassen sich diese größtenteils in zwei Kategorien einteilen: die Widerspruchs- und die Zustimmungslösung.
In den meisten Ländern gilt die Widerspruchslösung
In den meisten Urlaubsländern, wie Frankreich, Italien oder Spanien, gilt eine sogenannte Widerspruchslösung. Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten der Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen, können Organe transplantiert werden. Daher empfiehlt es sich stets, einen Organspendeausweis oder ein Beiblatt zum Ausweis in der jeweiligen Landessprache in der Brieftasche zu haben. In Österreich können Urlauber zudem ihren Widerspruch im nationalen Widerspruchsregister festhalten.
In Dänemark und die Niederlanden gilt die Zustimmungslösung
Im Falle einer Zustimmungslösung, die beispielsweise in Dänemark oder den Niederlanden gilt, muss der Verstorbene einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt zum Zeitpunkt des Todes keine Zustimmung vor, entscheiden die Angehörigen über eine mögliche Entnahme. Einzige Ausnahme ist Bulgarien. Dort gilt eine Notstandsregelung, unter der eine Transplantation entgegen eines vorliegenden Widerspruchs zulässig ist.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen