Der Bericht wurde im Auftrag des Sptzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung ((GKV), des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) erstellt. Mit seinr Vorlage wurde die mit dem Beitragsschuldengesetz in 2013 eingeführte Vorgabe des Gesetzgebers umgesetzt. Der erstmals für das Jahr 2015 veröffentlichte Bericht stellt die Vorgehensweise zur Ermittlung und Analyse von sogenannten Kostenausreißerfällen sowie die Analyseergebnisse vor. Im Rahmen der Analysen wurden detaillierte fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten von den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern erhoben, um beispielsweise die Kosten der Intensivstation oder die Personalkosten im OP-Bereich sachgerechter zu erfassen. Um diese zusätzlichen Informationen zu erhalten, hat das InEK zusammen mit den 247 an der Kalkulation beteiligten Krankenhäusern mehr als 70.000 Fälle analysiert.
Uniklinika klagen über häufige Unterdeckung
Pauschale Aussagen vermeidet der Bericht, da die Ergenisse äußerst heterogen ausfallen. Auffälligkeiten zeigen sich aber besonders im Bereich der Universitätskliniken, die im Vergleich bei Extremkosten offenbar besonders häufig eine Kostenunterdeckung aufweisen. Der Bericht bestätige damit, "dass Uniklinika besonders von den sogenannten Extremkostenfällen betroffen sind. Bei ihnen entstehen dadurch Finanzierungslücken, die es bei anderen Krankenhäusern nicht im gleichen Maße gibt. Die Unterdeckungen machen bezogen auf einzelne Universitätsklinika teils höhere einstellige Millionenbeträge aus. Extremkostenfälle tragen zur aktuellen wirtschaftlichen Notlage der Universitätsklinika bei", kommentierte der Verband der Universitätsklinika (VUD) die Ergbenisse.
VUD fordert Extremkostenzuschläge
Laut VUD zeige das Gutachten, dass Universitätsklinika im Fallpauschalen-System nicht immer ausreichend finanziert sind, weil sich außergewöhnlich aufwändige Fälle in den Uniklinika häufen. "Dafür brauchen wir eine Lösung. Änderungen im Fallpauschalen-Katalog sind ein denkbarer Weg. Allerdings darf dadurch die Komplexität des DRG-Systems nicht noch weiter steigen. Sollte eine Lösung alleine über den Katalog nicht gelingen, dann dürfen pauschale Extremkostenzuschläge als Belastungsausgleich kein Tabu sein”, sagt VUD-Generalsekretär Ralf Heyder.
Die Auftraggeber sind mit dem Bericht dennoch zufrieden. Er zeige, dass die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems durch den DRG-Katalog 2015 und dabei insbesondere durch die Einführung der 'Aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung', Kostenausreißer "besser abbilde".


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