In dem Brief heißte es zusammenfassend:
"Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser fordert die Arbeitsgruppe auf, die Privilegierung freigemeinnütziger und privater Träger in Paragraf 1, Absatz 2, Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zu streichen. Der Krankenhausbegriff in § 2 KHG sollte präzisiert werden und den auf Kapitalrendite und Gewinnmaximierung ausgerichteten Betrieb eines Krankenhauses gesetzlich ausschließen. Dem ursprünglichen Gedanken der staatsfernen Medizin und Trägerpluralität wird damit Rechnung getragen und die Grundlage geschaffen, notwendige Ausgleichszahlungen aller Träger für ihre nicht gewerblich auf Kapitalrendite ausgerichteten Krankenhäuser durch Bundesgesetz zu ermöglichen. Damit soll das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes für den Kernbereich des Krankenhauswesens präzisiert werden. Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verbietet es, den Sicherstellungs- und Versorgungsauftrag ökonomisch ertragsorientiert zu messen. Der Wettbewerb im Krankenhauswesen sollte auf Versorgungsqualität und Sparsamkeit der Mittelverwendung beschränkt werden. Wirtschaftsrecht, insbesondere Wirtschafts-Kartellrecht sollte von der Anwendung auf Krankenhäuser ausdrücklich ausgenommen werden. Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, deren Träger demokratisch legitimiert und kontrolliert sind, sollten als Beitrag zu einer nachhaltigen Versorgungsstrukturreform und Kapazitätsanpassung explizit erlaubt sein."
Offenbar herrscht Uneinigkeit unter den Ländern
Mit dem Appell will der Verband Einfluss auf die angekündigte Krankenhausreform nehmen. Offenbar gibt es zwischen den Ländern Uneinigkeit, ob besagter Paragraf geändert werden soll oder nicht. Der IVKK vertritt die Auffassung, Krankenhäuser seien elementarer Bestandteil der Daseinsfürsorge, bei dem das EU-Wettbwerbsrecht zu kurz greift. Der Verband drängt deshalb auf eine grundsätzliche Klärung dieser Frage durch Gerichte und Politik. Kommunale Kliniken kommen wie zuletzt in Esslingen und Calw immer wieder mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt. Beim Musterprozess Calw gegen den Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) duelliert sich der IVKK indirekt mit dem BDPK, indem er Calw unterstützt. Es geht um die Frage, ob defizitäre kommunale Krankenhäuser von ihren Landkreisen subventioniert werden dürfen.




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