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ÄrztekammernRund 1.900 Behandlungsfehler identifiziert

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben 2014 bundesweit insgesamt 7.751 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Damit ist die Zahl der Sachentscheidungen geringfügig gesunken.

In 2.252 Fällen lag tatsächlich ein Behandlungsfehler vor. Davon gingen 1.854 Fälle mit einem Gesundheitsschaden einher, aus dem ein Anspruch auf Entschädigung resultierte. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarmfrakturen. "Die Ärzteschaft engagiert sich seit Jahren für eine verstärkte Fehlerprävention", sagte Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin.

90 Prozent der Entscheidungen werden akzeptiert
Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bieten eine Begutachtung durch unabhängige medizinische und juristische Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein zeitlich effizientes und für ihn gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen überwiegend bestätigt.

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