Die alleinregierende SPD legte ein Passivraucherschutzgesetz vor, nach dem Gaststätten wieder Raucherräume einrichten können. Sie reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Ungleichbehandlung von Restaurants und Schankwirtschaften als verfassungswidrig eingestuft hatte (Az. 1 BvL 21/11). Der Gesundheitsausschuss berät über die Novellierung des Hamburger Nichtraucherschutzgesetzes. Sollte sich das Gremium einigen, könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause in die Bürgerschaft eingebracht werden, sagte ein SPD-Fraktionssprecher.
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