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Tod eines Babys in BielefeldUrteil gegen Mediziner rechtskräftig

Das Bielefelder Urteil gegen einen jungen Mediziner, der den Tod eines Babys verschuldet hat, wird nicht angefochten.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung wollen Revision einlegen, teilten beide Seiten am Mittwoch auf Anfrage mit. Das Landgericht hatte am 14. August den Mediziner wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen, insgesamt 1800 Euro. Der damals 29 Jahre alte Student im Praktischen Jahr hatte 2011 in einer Bielefelder Klinik einem Baby ein Antibiotikum irrtümlich nicht oral, sondern intravenös verabreicht. Das zehn Monate alte Kind starb.

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