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KrankenkassenViele Versicherte bekommen negative Bescheide

Krankenkassen werben oft in glänzenden Broschüren für ihre Leistungen. Viele Versicherte machen eine andere Erfahrung - Krankschreibungen etwa werden oft nicht anerkannt.

Krankenversicherte in Deutschland bekommen in hunderttausenden Fällen negative Bescheide zu Leistungen wie Krankengeld, Reha oder Hilfsmitteln. Das geht aus Daten des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. So gab es im vergangenen Jahr in rund 1,5 Millionen Fällen von den einzelnen Kassen initiierte MDK-Gutachten zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit, wie der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbands mitteilte. In 16 Prozent der Fälle urteilte der MDK, dass die Arbeitnehmer wieder arbeiten könnten. Bei fast 700.000 Prüfungen zu Reha-Leistungen kamen die MDK-Ärzte in 39 Prozent der Fälle zu dem Ergebnis: medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt. Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte wurden fast 500.000 Gutachten geschrieben - negative Urteile gab es bei 37 Prozent.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, sagte, Patienten sollten sich "auf keinen Fall damit zufriedengeben, wenn der MDK ein Hörgerät über den Festbetrag ablehnt oder eine Reha-Leistung". Problematisch sei, dass Entscheidungen zur Arbeitsunfähigkeit oft nach Aktenlage getroffen würden. "Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist das fatal." Man könne Widerspruch einlegen, der behandelnde Arzt könne ein zweites Gutachten einfordern.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hatte bereits mit ihrem Jahresbericht im Sommer auf die Vielzahl solcher Fälle hingewiesen. Laut UPD, Verbraucherzentrale und VdK haben viele Berater den Eindruck, dass es im Gegensatz zu früher vermehrt Fälle gibt, in denen Kassen den Versicherten Krankengeld oder andere Leistungen nicht gewähren wollten. Die Kassen können den MDK zu Gutachten beauftragen. Zahlen darüber, bei wie vielen Menschen die Versicherung dann etwa eine Krankschreibung aufhebt, gibt es laut GKV-Spitzenverband nicht.

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