Dis bisherigen Noten mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 hätten keine Aussagekraft, kritisierte Laumann. Er schlägt deshalb eine Reform des Pflege-TÜV in zwei Schritten vor. Zunächst sollen die Pflegenoten zum 1. Januar 2016 ausgesetzt werden, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen würden. Gleichzeitig werde der Gesetzgeber eine Übergangslösung schaffen, wonach Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen - allerdings ohne Gesamt- und Bereichsnoten. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden. Ferner erhalte der GKV-Spitzenverband den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Prüfzusammenfassung zu erlassen, um einen Vergleich der Pflegeeinrichtungen für Verbraucher zu ermöglichen.
Ausschuss soll bis Ende 2017 neues Bewertungsystem schaffen
In einem zweiten Schritt soll ein zum 1. Januar 2016 eingesetzter Pflegequalitätsausschuss ein neues "Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen" beraten und als Richtlinie beschließen. Gleichberechtigte Mitglieder dieses Ausschusses sollen neben Vertretern der Einrichtungen und der Kostenträger auch Verbände der Pflegebedürftigen sowie der Pflegeberufe sein. Kommunale Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste kommen als beratende Mitglieder hinzu. Um Pattsituationen zu vermeiden, werde der Ausschuss "durch einen unparteiischen Vorsitzenden mit ausschlaggebender Stimme geleitet", teilte der CDU-Staatssekretär mit.
Der Ausschuss bekommt eine Frist bis zum 31.12 2017, um die neue Richtlinie zu erlassen. Falls der Ausschauss diese Fristvorgabe nicht einhält, solle das Bundesgesundheitsministerium eigene Richtlinien erlassen, so Laumann.


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