Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) hat deutlich gemacht, dass allen Zentren, die in Deutschland Herz- und Lungentransplantationen durchführen, das Transplantationsgesetz, die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Transplantationsmedizin und das Manual der europäischen Vermittlungsstelle für Spenderorgane Eurotransplant ohne Einschränkungen umzusetzen haben. Ebenso wie die Deutsche Transplantationsgesellschaft verlange man zudem von den Zentren, an denen in der Vergangenheit Verstöße vorkamen, eine rückhaltlose Aufklärung und die sofortige Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um eine Wiederholung dieser Vorkommnisse in der Zukunft auszuschließen.
Infolge bekannt gewordener Verstöße bei der thorakalen Organtransplantation wurde im Jahr 2013 eine unabhängige Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbandes der deutschen Krankenversicherung beauftragt in allen deutschen Herz- und Lungen-Transplantationszentren die Einhaltung der geltenden Regelungen zu untersuchen. Hierbei wurden die Unterlagen der betreffenden Patienten aus den Jahren 2010 bis 2012, bei denen eine Herz- und/oder Lungentransplantation durchgeführt wurde, umfassend begutachtet.
Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) vertritt als medizinische Fachgesellschaft die Interessen der über 1.000 in Deutschland tätigen Herz-, Thorax- und Kardiovaskularchirurgen im Dialog mit Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.


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