
Foto: Thieme Verlagsgruppe/Kirsten Oborny
«Vor diesem Hintergrund sollte für gut integrierte und im Gesundheitsbereich beschäftigte Flüchtlinge ein Abschiebestopp gelten», so Schummer.
Bislang gilt lediglich die sogenannte 3+2-Regelung: Wenn Flüchtlinge eine Ausbildung beginnen, dürfen sie nach einer dreijährigen Lehre noch zwei Jahre in Deutschland bleiben und arbeiten - selbst wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird.





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