
Foto: Jupiterimages
Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) passierte am Mittwoch das Bundeskabinett in Berlin. Derzeit beträgt der Mindestlohn-Satz für Pflegekräfte 10,20 Euro in Westdeutschland und 9,50 Euro im Osten.
Zum 1. Januar 2018 soll er auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise 10,05 Euro (Osten) steigen. Die Lohnuntergrenze in der Pflege betrifft rund 908 000 Beschäftigte. Wenn Privathaushalte als Arbeitgeber fungieren, gilt der Pflege-Mindestlohn nicht, sondern der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von deutschlandweit derzeit 8,84 pro Stunde.




Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen