Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche – besser bekannt als Mindestlohn-Verordnung – beschlossen. Sie soll im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1. August 2010 in Kraft treten.
Demnach gilt für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt werden, ab 1. August 2010 eine Lohnuntergrenze von € 7,50 in den neuen und € 8,50 in den alten Bundesländern. Ab 1. Januar 2012 erhöht sich der Mindestlohn jeweils um € 0,25 und ab 1. Juli 2013 noch einmal um jeweils € 0,25. Der Mindestlohn gilt auch für Leiharbeitskräfte in der Pflegebranche. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende bzw. Praktikanten sowie speziell ausgebildete Betreuer für Demenzkranke (z. B. Alltagsbetreuer) sind von der Regelung ausgenommen.


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