
Eigentlich war es seine Aufgabe die Patienten zu pflegen - stattdessen soll er sie getötet haben: Vor dem Landgericht München I beginnt heute, am 26. November 2019, der Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger wegen sechsfachen Mordes und dreifachen versuchten Mordes.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38 Jahre alten Mann vor, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland absichtlich zu viel Insulin gespritzt. Als Überdosis kann das tödlich sein. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker ist. Die Morde soll der „Todespfleger“ laut Anklage in ganz Deutschland begangen haben - in den bayerischen Orten Ottobrunn, Eckenthal und Wiesenbronn ebenso wie in Hannover, im schleswig-holsteinischen Burg und in Spaichingen in Baden-Württemberg. Versuchte Morde werden ihm zudem in Mülheim an der Ruhr, in Esslingen und in Weilheim in Oberbayern angelastet.
Die Anklage geht von Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen aus. Neben den sechs Mordfällen ist er in drei Fällen des versuchten Mordes und in drei Fällen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Raub und Diebstahl vor. Er soll beispielsweise so profane Dinge wie Wein, Waschmittel, Toilettenpapier und Klobürsten gestohlen haben.
Der Prozess erinnert an den spektakulären Fall des Patientenmörders Niels Högel, der im vergangenen Jahr vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Das Münchner Gericht hat bis Ende Mai 2020 insgesamt 39 Verhandlungstage angesetzt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine bessere staatliche Kontrolle von Pflegern. „Gerade im häuslichen Umfeld, wird es Mördern in der Pflege zu leicht gemacht“, sagt Stiftungsvorstand Eugen Brysch. „Denn Sterben kommt hier nicht unerwartet.“ Seiner Ansicht nach „fehlen flächendeckende Anstrengungen, um solche Einzeltäter zukünftig frühzeitig zu stoppen“.
Brysch fordert, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und zentrale Ermittlungsgruppen für Delikte in Pflege und Medizin in allen Bundesländern einzurichten und Todesfälle in der Pflege grundsätzlich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen. «Eine länderübergreifende Zusammenarbeit muss Pflicht sein», sagt Brysch. Er betont aber auch: «Ohne die Hunderttausenden 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa könnte das deutsche Pflegesystem nicht funktionieren.» Der Großteil dieser Kräfte arbeite sehr engagiert.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen