Weidner zufolge habe es in den rund 1.640 allgemeinen Krankenhäusern von 2004 bis 2014 einen Zuwachs von rund 31.500 Vollzeitstellen für Ärzte gegeben (plus 28 Prozent). Dagegen wurden bei der Pflege lediglich 6.400 zusätzliche Vollzeitstellen (plus 2,3 Prozent) geschaffen. Zudem seien in der Pflege in den Jahren zuvor mehrere Zehntausend Stellen abgebaut worden.
Die Personalkosten pro vollzeitbeschäftigtem Arzt seien seit 2004 um 32.300 Euro (plus 38 Prozent) gestiegen, erklärte Weidner. Bei der Pflege waren es demnach nur 7.700 Euro pro Vollzeitkraft (plus 17 Prozent). Die Gesamtpersonalkosten für die Ärzteschaft hätten in den zehn Jahren um 7,3 Milliarden Euro (plus 76 Prozent) zugelegt, bei der Pflege waren es rund 2,5 Milliarden Euro (plus 19 Prozent). 2014 gaben die allgemeinen Krankenhäuser rund 1,4 Milliarden Euro mehr für alle Mediziner als für alle Pflegefachkräfte aus, rechnete der dip-Leiter vor.
"Hätte man die Pflege im Krankenhaus seit 2004 so wie die Ärzteschaft entwickelt, dann würden heute zusätzliche 73.000 Vollzeitstellen für Pflegekräfte in den allgemeinen Krankenhäusern zur Verfügung stehen, und eine Pflegefachkraft würde rund 20 Prozent mehr verdienen", sagte Weidner. Die Pflegeausdünnung habe Folgen sowohl für die Pflegenden als auch für Patienten. In Studien habe das dip wiederholt auf den Zusammenhang der problematischen Personalsituation und der Risiken in der Versorgungsqualität hingewiesen.
Politik soll Exodus beenden
Weidner sieht die Politik in der Pflicht "dem Exodus der Pflege aus dem Krankenhaus einen Riegel vorzuschieben". Noch wichtiger sei es aber, "dass sich die im Krankenhaus beschäftigten Pflegenden endlich besser organisieren und massenhaft in Berufsverbänden und Gewerkschaften eintreten".
Das von der Bundesregierung beschlossene Pflegestellen-Förderprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 hält der dip-Leiter für nicht hinreichend. Bedeutsamer sei es zudem, dafür zu sorgen, dass zusätzliches Geld für die Pflege im Krankenhaus wirklich bei der Pflege ankommt, sagte Weidner: "Wir brauchen eine Personalverordnung in der Pflege, die sich im Kern nach der Zahl der zu versorgenden Patienten und ihrem Pflegebedarf richtet und festlegt, wie viele Pflegefachkräfte sich um wie viele Patienten kümmern müssen."


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