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LandessozialgerichtPflege-TÜV ist zulässig

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält den sogenannten Pflege-TÜV, die Überprüfung von Pflegeheimen durch Krankenkassen, für rechtens.

Ein Bericht über Mängel sei kein verfassungswidriger Eingriff in die Rechte eines Pflegeheims, wenn ihm eine neutrale Prüfung zugrunde liege, begründete das Gericht seine am Freitag bekanntgegebene Entscheidung. Die Berichte dienten der Transparenz und damit der Verbesserung der Pflegequalität. Das sei vor allem im Interesse der Pflegebedürftigen.

Ein Pflegeheim aus Bochum, das mit der Note "befriedigend" bewertet worden war, hatte in einem Eilverfahren geklagt. Der Heimbetreiber fand die Beurteilung zu schlecht und wollte die Veröffentlichung des Berichts im Internet aus Angst um den guten Ruf des Hauses verhindern. Die Grundsatz-Entscheidung des Landessozialgerichts ist rechtskräftig. Den Einzelfall des Bochumer Pflegeheims muss das Dortmunder Sozialgericht noch im Hauptsacheverfahren entscheiden (Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen, L 10 P 10/10 B ER).

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