Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden (Az.: L 10 P 118/10). Ein Alten- und Pflegeheim aus Bocholt hatte gegen eine schlecht ausgefallene Benotung im Internet geklagt.
Die sogenannten Transparenzberichte sollen alten Menschen und Angehörigen helfen, gute Pflegeheime auszuwählen. Kritiker wenden ein, dass eine Qualitätsbewertung bisher nicht wissenschaftlich seriös möglich ist, da die entsprechenden Kriterienkataloge noch umstritten sind. "Aber besser ein nicht perfekter Katalog als gar keiner", sagte ein Gerichtssprecher zur Erläuterung der Entscheidung.
Im konkreten Fall des Bocholter Heims wurde allerdings ein Vergleich geschlossen. Der Bericht über das Heim wird danach aus dem Internet gelöscht. Die Prüfung habe mit Augenmaß und nicht in Ausnahmesituationen zu erfolgen, forderte das Gericht. Als das Heim in Bocholt geprüft wurde, war dort aber gerade ein Stadtfest und die Heimleitung daher nicht komplett besetzt.


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