Die 14 Verbände der Wohlfahrt und der privaten Träger vertreten fast 95 % aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
Entgegen der gesetzlichen Vorgabe sind den Trägerverbänden im Beteiligungsverfahren vor der Genehmigung der neuen QPR die notwendigen Informationen nicht komplett zur Verfügung gestellt worden. Insbesondere wurde die Prüfanleitung, anhand derer der MDK feststellt, ob ein Kriterium erfüllt ist, offiziell nicht vorgelegt. Berichte aus der Praxis lassen deutlich werden, dass a) bei den seit Juli 2009 bundesweit vorgenommenen Qualitätsprüfungen die Prüfanleitungen nicht einheitlich waren und b) die Transparenzkriterien nicht in der vertraglich miteinander festgelegten Form in die QPR eingearbeitet wurden. Auf diesen erheblichen Mangel haben die Trägerverbände sowohl das BMG als auch den Spitzenverband der Pflegekassen (GKV) aufmerksam gemacht. Danach sind einige Nachbesserungen seitens des GKV und des MDS an den Prüfanleitungen, die seit Kurzem bundesweit gelten, vorgenommen worden. Die grundsätzliche Kritik aber bleibt: Eine exakte Übernahme und Umsetzung der Transparenzkriterien in die MDK-Prüfanleitungen ist nicht erfolgt. Damit werden aus Sicht der Trägerverbände Vertragsverletzungen begangen.
Im Ergebnis werden Pflegeeinrichtungen zukünftig auf einer Grundlage geprüft, die weder durch die gesetzlich geforderten Qualitätsmaßstäbe noch durch die Pflege-Transparenzvereinbarungen legitimiert oder pflegewissenschaftlich belegt sind. Nach intensiver Arbeit - so die Trägerverbände - wurde ein System der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen vereinbart, das im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowohl mehr Qualität als auch mehr Transparenz in der Pflege sicherstellt. Alle waren an der zügigen Umsetzung der neuen Qualitätsprüfungen und deren Veröffentlichung interessiert. Es ist ein Skandal, dass MDS und GKV in letzter Sekunde quasi durch die Hintertür das gemeinsame Verhandlungsergebnis einseitig geändert haben und dass diese vertragswidrigen Anweisungen zunächst für alle Prüfer der MDK-Gemeinschaft verbindlich sein werden.


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