Das sieht ein Referentenentwurf zur Pflegereform aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der Fonds soll innerhalb von rund 20 Jahren anwachsen. Geplant ist, dass der Aufbau des Sondervermögens mit der Zahlung für das erste Quartal 2015 beginnt und mit der Zahlung für das Jahr 2033 endet.


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