Derzeit werden von den Kommunen in Bayern Berechtigungsscheine ausgegeben. Nach einer Wartezeit von 15 Monaten erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber laut Gesetz grundsätzlich eine Gesundheitskarte. Anfallende Kosten für die medizinische Behandlung werden aber weiterhin aus Steuermitteln finanziert. "Mit Blick auf die Gesundheit der Betroffenen sowie die Verringerung des bürokratischen Aufwands und der Kosten macht es keinen Sinn, die Frist von 15 Monaten abzuwarten", so Matthias Jena, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats. In einer Vielzahl von Fällen werde die AOK Bayern schon jetzt zunehmend von Betroffenen, Leistungserbringern und Behörden in Anspruch genommen, so die Krankenkasse.


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