"Wir brauchen flächendeckend Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit dem nötigen Spezialwissen", sagte er der "Berliner Zeitung" (Freitag). Ansonsten bestehe die Gefahr, dass das geplante Gesetz gegen Korruption bei Ärzten nicht greife. Ermittlungsbehörden müssten sich im komplizierten Gesundheitssystem auskennen.
Nach dem von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf sollen Bestechung und Bestechlichkeit bei Kassenärzten, Pharmafirmen, Herstellern von Medizintechnik und in anderen Gesundheitsbereichen unter Strafe gestellt werden. Anlass war ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Korruption bei niedergelassenen Ärzten nach dem bisher geltenden Recht nicht strafbar ist, weil Ärzte keine Beauftragte der Krankenkassen seien. Das wird durch das neue Gesetz geändert.


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