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Kasse zieht Klage zurückAOK Rheinland akzeptiert Millionenstrafe wegen Upcoding

Wie das Onlineportal der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" berichtet, zog die AOK Rheinland/ Hamburg eine Klage gegen einen Strafbefehl des Bundesversicherungsamtes (BVA) zurück und akzepziert damit eine Strafzahlung in Höhe von insgesamt sieben Millionen Euro.  

Das öffentliche Geständnis von TK-Jens Chef Jens Baas, dass viele Krankenkassen Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie tatsächlich sind, um so höhere Zuweisungen zu bekommen, hat nicht nur für erheblichen öffentlichen Wirbel gesorgt. In der Folge startete das Bundesversicherungsamt (BVA) Ermittlungen gegen insgesamt elf Kassen, darunter auch die AOK Rheinland/Hamburg. Wie die "FAZ" nun berichtet, stellte das BVA der Krankenkasse einen saftigen Strafbefehl zu, wogegen die Kasse zunächst vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen klagte. Die Kasse sollte danach 5,6 Millionen Euro zu viel erhaltene Zuweisungen zurückzahlen – plus eines Strafaufschlages von 1,4 Millionen Euro. Nach Angaben des Gerichts zog die AOK die Klage gegen den Strafbescheid nun jedoch zurück, weil man sich mit dem BVA außergerichtlich geeinigt habe. Offenbar wollte die Krankenkasse damit öffentliches Aufsehen vermeiden. Mit dem Akzeptieren der Strafe hat eine Krankenkasse nun erstmals Verstöße bei der Codierung offiziell eingeräumt.

"Pragmatische Lösungen sind manchmal gegenüber langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzuziehen", sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann der "FAZ". Er bestritt allerdings, dass es der AOK darum gegangen sei, Patienten "kränker zu machen, als sie sind". Die Abrechnungsregelungen seien sehr komplex und gelegentlich umstritten. "In diesem Fall haben wir die Rechtsauffassung des BVA im Vergleichswege akzeptiert."

 

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