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E-Health-GesetzApotheker kritisieren Gesetzentwurf

Die Bundesapothekerkammer hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für ein E-Health-Gesetz scharf kritisiert. Die Regelungen zum Medikationsplan seien nichts anderes als ein Etikettenschwindel, so Apotheker-Präsident Andreas Kiefer.

Für den Präsidenten der Bundesapothekerkammer sind damit "deutliche Konstruktionsfehler erkennbar, die im Ergebnis zur Verunsicherung der Patienten führen, weil Fragen höchstens aufgeworfen aber nicht gelöst werden", sagte Kiefer bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit müsse aber in einem vollständigen Medikationsplan die Selbstmedikation berücksichtigt werden, forderte er. Die Daten der Selbstmedikation liegen aber in der Regel nur in Apotheken vor. Kiefer: "Es gibt keine strukturelle Einbindung der Apotheken in die Erstellung des Medikationsplans. Deshalb ist der Gesetzentwurf zu kurz gesprungen."

Ein entscheidender Schritt bleibt im Gesetzentwurf ganz außen vor: Die systematische Analyse der gesamten Medikation auf Wechselwirkungen und andere Risiken. Kiefer: "Den Medikationsplan nach dem E-Health-Gesetz kann man höchstens als Anwendungshinweissammlung bezeichnen. Die unerlässliche und aufwändige pharmazeutische Bewertung soll der Apotheker nach jetzigem Stand wohl ehrenamtlich und kostenlos erbringen. Das ist ein Gesetz zu Lasten Dritter!"

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