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VerdiAsklepios Geschäftsführung droht Beschäftigten mit Kündigung

Laut Verdi soll die Geschäftsführung der Asklepios Kliniken in Seesen zu aggressiven Maßnahmen greifen, um die Beschäftigten vom angekündigten Streik abzuhalten. Die Geschäftsführung weist die Vorwürfe erneut zurück.

Warnstreik
karepa/stock.adobe.com
Symbolfoto

Laut Gewerkschaft Verdi wurde eine rechtswidrige, einseitige Dienstverpflichtung ausgesprochen, bei Streikteilnahme mit Kündigung gedroht und eine Streikbruchprämie ausgelobt. Verdi verurteilte die Maßnahmen als illegale Einschüchterungsversuche. Jens Havemann, Verdi-Sprecher: „Die einseitig von Asklepios erlassene Notdienstverpflichtung ist unzulässig! Das Streikrecht gilt für jeden Beschäftigten! Wenn die Gewerkschaft zum Streik aufruft, ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers außer Kraft gesetzt. Die Anweisung von Asklepios ist somit unzulässig. Keiner muss der Anweisung folgen!“

Asklepios teilt mit, das die Notdienstverpflichtung eingehalten wurde, und eine grundlegende Versorgung jederzeit sichergestellt war. Die Streiktage seien ruhig und geordnet verlaufen, am Freitag hätten weniger Mitarbeiter teilgenommen als am Mittwoch.

Zur früheren Kritik von Verdi nahm jetzt Klinikgeschäftsführer Sebastian von der Haar Stellung: „Selbstverständlich haben wir stets alle gesetzlichen vorgegebenen Streik-Abläufe als Arbeitgeber eingehalten, Verdi hatte unsere Notdienstvereinbarung aber zuvor nicht akzeptiert. Daher mussten wir eine Notdienstverpflichtung erlassen, um die Patientensicherheit weiter zu gewährleisten.“ Und weiter: „Betonen möchten wir, dass sich unsere Notdienstverpflichtung bis auf die Intensivstation sowie der Therapie in der Reha mit der von Verdi deckte.“

Jens Havemann: „Die Verdi Streikleitung hat am vergangenen Freitag mit ärztlich Verantwortlichen und den Therapieleitungen eine Notdienstbesetzung abgestimmt und vereinbart. Diese ist verantwortungsvoll und sichert die Patientenversorgung. Die Geschäftsführung will dieser nicht zustimmen, weil die Kostenträger mit wirtschaftlichen Konsequenzen drohen. Hinweise oder Vorgaben der Kostenträger zu einer Patientengefährdung gibt es nicht. Es geht Asklepios allein ums Geld!“

Als „Skandal erster Güte“ wurde der Versuch von Asklepios bezeichnet, die Beschäftigten in ihren Grundrechten einzuschränken: Die Androhung von rechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer fristlosen Kündigung widerspräche dem Grundgesetz und sei deshalb völlig haltlos, so Havemann.

Sebastian von der Haar zu den arbeitsrechtlichen Androhungen bei der Streikteilnahme: „Dies entspricht nicht der Wahrheit. Wir halten uns an das geltende Streikrecht und sehen den Streik als solchen als legitimes und hohes Gut in unserem Land an. Die Signale der Mitarbeiter nehmen wir sehr wohl wahr und sind in vielen Gesprächen mit ihnen, um unsere Sicht zu erläutern. Aus den oben genannten Punkten haben wir zum Wohle der Patienten die Notdienstverpflichtung ausgesprochen. Ver.di kann alles fordern und trägt hierbei keine Konsequenz und schon gar nicht die Verantwortung für die Patientenversorgung. Diese liegt organisatorisch bei uns als Geschäftsführung, im Alltag bei unseren Kollegen auf Station. Daher sind wir in der Pflicht, die Versorgung sicherzustellen und haben daher eine Notdienstbesetzung in Absprache zwischen therapeutischer, pflegerischer und ärztlicher Leitung erstellt und die entsprechende Verpflichtung erlassen. Einen Bruch durch Nichterscheinen sehen wir als Patientengefährdung an, dies müssen wir entsprechend ahnden. Dies unterscheidet sich
nicht wesentlich von einem nicht entschuldigten Fehlen im Alltag ohne Streiksituation.“

Die Klinikgeschäftsführung stehe für Gespräche mit dem Betriebsrat jederzeit bereit.

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