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Deutsche KrankenhausgesellschaftAuswertung bestätigt Unterfinanzierung von Krankenhäusern durch Bundesländer

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf den Katalog von Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2018 geeinigt.

Dr. Gerald Gaß
DKG
Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Mit diesem zum fünften Mal vorgelegten Katalog werden die leistungsbezogenen Investitionsbedarfe für die unterschiedlichen Fallpauschalen aufgezeigt.

Die empirisch erhobenen Zahlen belegen - wie auch in den vergangen Jahren - dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt.

Bundesländer entscheiden allein über das Finanzvolumen

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Doch die Nutzung des Instruments liegt in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens.

Bisher werden die Investitionsbewertungsrelationen in Berlin und Hessen angewendet. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen die Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel.

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