Die BÄK erklärte, sie wolle berufsrechtlich kritische Vorgaben in Arbeitsverträgen von Ärzten identifizieren. "Deshalb richten wir in Kooperation mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte eine Kontaktstelle für die Überprüfung von Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen ein", erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Ärzte können dort Verträge mit entsprechenden Passagen melden. Fragwürdige Vertragsinhalte werden in der Kontaktstelle dokumentiert. "Wir behalten uns vor, unsere Prüfungsergebnisse bei rechtlich oder ethisch-moralisch besonders kritische Fällen auch zu veröffentlichen", so Montgomery.
BÄK kritisiert DKG
Bereits 2002 hat die Bundesärztekammer in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und dem Marburger Bund die in Vertragsmustern der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgesehenen Empfehlungen für variable Vergütungsbestandteile im Sinne von erfolgsabhängigen Boni-Zahlungen strikt abgelehnt. Dennoch bieten viele Krankenhäuser neu einzustellenden Chefärzten solche Verträge an. Der diesjährige Deutsche Ärztetag forderte die Krankenhausträger auf, rein ökonomisch orientierte Anreizmechanismen zu vermeiden und die berufsrechtlich gebotene ärztliche Unabhängigkeit von medizinischen Entscheidungen nicht zu gefährden.
kma: Eine Branche wacht auf
Zielvereinbahrungen mit erfolgsabhängigen Boni-Zahlungen sind in der Kritik seit sich der Verdacht erhärtet hat, dass Transplantationsmediziner Krankenunterlagen manipuliert haben sollen, damit gut zahlende Patienten auf der Warteliste für die Organe nach oben rutschten. In der kma-Ausgabe Oktober berichteten wir über jede Menge qualitative Parameter, die sich für Zielvereinbarungen eignen.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen