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Transplantationsfall in GießenBÄK stützt Vorgehen der UKGM-Ärzte

Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärt in einer Stellungnahme zum Fall des kleinen Patienten Muhammet Eren Dönmez im Kinderherzzentrum des UKGM Gießen, das Vorgehen der Ärzte als korrekt. Die Mediziner haben den Jungen aufgrund eines irreversiblen Hirnschadens nicht auf die Transplantationsliste für ein neues Herz gesetzt.

Damit liege nach den bisherigen Gutachten nunmehr zusätzlich eine eindeutige Einschätzung vor, schreibt das Universitätsklinikum Gießen Marburg (UKGM) in einer Mitteilung. Drei Ärzte der BÄK-Überwachungs- und Prüfungskommission hatten Muhammet Eren Dönmez am 22. August 2014 in Gießen untersucht und den Fall geprüft. Als Ergebnis der Prüfung teilt die Bundesärztekammer dem UKGM mit, dass keine Verstöße gegen die Richtlinien festgestellt wurden. "Danach besteht eine Kontraindikation zur Organtransplantation, wenn wie hier schwerwiegende Erkrankungen anderer Organe vorliegen. Die Entscheidungen des Klinikums waren tatsachenbegründet und nachvollziehbar", schrieb die Kammer der Klinik. Die Eltern des Kindes erwägen eine Klage gegen das UKGM (kma berichtete).

UKGM wünscht sich Verlegung nach Istanbul
Das UKGM erneuert daher seine Empfehlung an die Eltern, ihren Sohn nach Istanbul zurück zu verlegen. Die Frage der Verlegungsfähigkeit von Eren sei geprüft und ein Klinikum in Istanbul gefunden, welches in der Lage wäre, die in Gießen begonnene Kunstherztherapie fortzusetzen. Eine mögliche Übernahme wurde dem UKGM von den türkischen Behörden zugesichert. Ein Spezialflugzeug mit einem geschulten Ärzteteam für den Transport steht bereit:

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