Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Schutz des ungeborenen Lebens muss oberste Priorität haben." Die PID müsse verantwortungsbewusst genutzt werden - "und nur, wenn es zwingend notwendig ist". Entsprechende Forderungen Bayerns hätten im Gesundheitsausschuss der Länderkammer eine deutliche Mehrheit gefunden. An diesem Freitag entscheidet der Bundesrat über die PID-Verordnung. Im Sommer 2011 hatte der Bundestag beschlossen, die PID in Ausnahmen zuzulassen. Ohne Rechtsverordnung zu den Bedingungen gilt aber das damals auch beschlossene grundsätzliche Verbot. Bayern fordert, die Zahl der PID-Zentren zu beschränken und die Zahl der entscheidenden Ethikkommissionen niedrig zu halten. Auch Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert eine Konzentration der PID auf bundesweit wenige Zentren. "Dadurch soll verhindert werden, dass in Deutschland ein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt für PID-Leistungen entsteht", sagte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).
Die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin, Ulrike Flach (FDP), hofft auf eine Einigung mit den Ländern. Als Ergebnis dürfe nicht stehen, dass es am Ende gar kein Zentrum für die PID gebe. In den Ethikkommissionen sollten zudem - anders als von Bayern gewollt - die Mediziner die Mehrheit haben.


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