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Vergütung von KrankenhausleistungenBKG kritisiert „Kollektivhaftung“

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) unterstützt den Beschluss des bayerischen Kabinetts im Bundesrat, einen Antrag zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts der Krankenhäuser einzubringen.

Vor allem zwei Vorschriften kritisiert die BKG: Steigen bayernweit die Leistungszahlen in den Kliniken, sieht die gegenwärtige Gesetzeslage dafür eine doppelte Sanktion vor. Krankenhäuser, die mehr Leistungen erbringen als im Vorjahr, müssen Abschläge bei der Vergütung hinnehmen und zusätzlich wird der landesweit einheitliche Preis für Krankenhausbehandlungen abgesenkt. Auf diese Weise erleiden alle Kliniken, auch solche die keine Leistungssteigerungen verzeichnen, Einbußen. Diese "Kollektivhaftung" bezeichnet BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein als ungerecht und fehlsteuernd.

Bayerns Antrag im Bundesrat
Außerdem fordern die Kliniken eine bessere Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen bei der Kalkulation des landesweit einheitlichen Behandlungspreises (Landesbasisfallwert). Zwar wurde erst vor zwei Wochen mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz beschlossen, einen solchen "Kostenorientierungswert" einzuführen, doch wurde dieser mit erheblichen Beschränkungen versehen. Um die Finanzen der Krankenkassen zu schonen, darf die tatsächliche Kostenentwicklung jedoch nur zu einem Teil berücksichtigt werden. "Dies treibt die Krankenhäuser immer tiefer in die Unterfinanzierung. Diese Begrenzung ist nicht akzeptabel.", kommentiert BKG-Geschäftsführer Hasenbein diese Regelung. Genau diesen beiden Sachverhalten widmet sich der Antrag, den Bayern im Bundesrat einbringen wird. Die Bundesregierung soll damit aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Punkte korrigiert.

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