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KrankenhausentwicklungsgesetzBrandenburg beschließt Investitionspauschalen

Brandenburg finanziert seine Krankenhäuser in Zukunft über eine Pauschale.

Damit sollen die Einrichtungen eigenverantwortlich über das Geld verfügen können. Eine entsprechende Änderung des Krankenhausentwicklungsgesetzes beschloss der Landtag mit großer Mehrheit. Bisher gilt eine voneinander getrennte Einzel- und Pauschalförderung, die aus Sicht der Regierung nicht länger praktikabel ist. Die neue Regelung wird zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Messlatte ist eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung der Bürger. Die Investitionspauschalen werden jährlich neu ermittelt.

Kliniken hoffen auf Planungssicherheit
Laut Gesundheitsministerin Anita Tack ist bei der Bemessung der Investitionspauschale die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des Paragraphen 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies berichtet die Zeitung "Niederlausitz aktuell". Krankenhäuser erhoffen sich von der Pauschale ein deutlich höhere Planungssicherheit.

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