Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit bei sechs Milliarden Euro. Das belegen empirisch erhobene Daten. Gerade einmal die Hälfte davor wird derzeit von den Bundesländern gedeckt.
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten wie etwa die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen sind für die Investitionen verantwortlich. Deshalb ist die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel von zentraler Bedeutung. Dies wird von Land zu Land durchaus unterschiedlich gehandhabt. Unterm Strich jedoch ist das Ergebnis ernüchternd. Das zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er-Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute nur noch bei rund vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach.
Der neue Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Dieser Verhältniswert stellt den Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar, der notwendig ist, um diese Leistung zu erbringen. Dieser Katalog soll es möglich machen, eine zielgenauere und bessere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen.
Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wendet nur das Land Berlin die Investitionsbewertungen an.


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