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Bessere Versorgung von SterbendenBundestag beschließt neues Palliativ- und Hospiz-Gesetz

Die ambulante wie stationäre Versorgung sterbender Menschen soll verbessert und flächendeckend ausgebaut werden. 200 bis 300 Millionen Euro im Jahr sollen die gesetzlichen Krankenkassen hierfür zur Verfügung stellen.

Ziel des jetzt vom Bundestag beschlossenen "Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland" (kurz: Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) ist es, sterbenden Menschen eine bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung zu bieten. Im Parlament bestand großes Einvernehmen, die Betreuung und Begleitung todkranker Menschen zu verbessern. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung. Für den flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Das Gesundheitsministerium spricht von einem "unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag.

HPG - die Eckpunkte:

  • Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung der Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern „sollen” von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
  • Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden Teams eingeführt.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dazu soll der Mindestzuschuss der Krankenkassen erhöht werden. Zudem tragen die Krankenkassen künftig 95 statt bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Den Rest müssen Hospize durch zusätzliche Spenden aufbringen.
  • Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter).
  • Die Krankenkassen werden zur Beratung der Versicherten bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet.

"Meilenstein in der Versorgung""
Das Gesetz sei "ein Meilenstein in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender", erklärten die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Maria Michalk, und die zuständige Berichterstatterin Emmi Zeulner. "Unabhängig davon, wo die Menschen ihren Lebensabend verbringen - ob in ihrem eigenen Zuhause, in einer Pflegeeinrichtung, im Hospiz oder im Krankenhaus -, können sie sich künftig auf eine bessere Versorgung verlassen."

Jährlich sterben mehr als 400.000 Menschen in deutschen Krankenhäusern. Da jedoch nur 15 Prozent der Häuser über eine Palliativstation verfügen, wird diesen künftig über ein Zusatzentgelt die Möglichkeit eröffnet, fachlich vielfältige Palliativdienste bereitzustellen. Mit diesen Diensten können auch in Häusern ohne eigene Palliativstation die Patienten eine geeignete Schmerztherapie und menschliche Begleitung erhalten. Kleine Krankenhäuser können den Dienst auch über Kooperationen organisieren. Um zu gewährleisten, dass die beschlossenen Maßnahmen wie vorgesehen greifen, sind im Gesetz umfassende Berichtspflichten und Überprüfungen vorgesehen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der das Zustandekommen des neuen Gesetzes jahrelang begleitet hatte, begrüßt die Neuregelungen: "Nun haben die Menschen am Lebensende in der Häuslichkeit endlich einen Rechtsanspruch auf Begleitung und Unterstützung. Ihre medizinische und Hospizversorgung wird verbessert, und die häusliche Krankenpflege wird ausgebaut", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. Zudem wird die spezielle ambulante Palliativversorgung durch Ärzte und Pflegedienste gestärkt.

Defizite im stationären Bereich
Im stationären Bereich sind aber laut Meurer einige Punkte nicht einmal suboptimal gelöst. So droht seiner Meinung nach eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase: "Es wird eine große Gruppe in Pflegeheimen geben, und einige wenige Privilegierte, die in Hospizen sterben dürfen - wobei die Hospize durchschnittlich mehr als doppelt so viel Personal zugestanden bekommen." Meurer weiter: "Wenn wir keine bessere Personalausstattung in den Pflegeheimen bekommen, wird am Ende für diejenigen die Zeit fehlen, für die das Gesetz konzipiert wurde: die Sterbenden."

Nach der Verabschiedung im Bundestag muss das Gesetz nun noch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies soll am 27. November 2015 geschehen.

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