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EntschlussBundestag billigt psychiatrische Zwangsbehandlungen im Notfall

Nach einer halbjährigen Pause ist die Zwangsbehandlung von psychisch Kranken in Notfällen wieder möglich.

Der Bundestag billigte mit großer Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf von Union und FDP. Damit wird Ärzten grundsätzlich erlaubt, psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen in Notsituationen auch gegen ihren Willen zu behandeln. Dafür gelten jedoch einige Bedingungen: Voraussetzung ist etwa, dass einem Patienten ohne Eingreifen erheblicher Gesundheitsschaden droht. Ein Richter muss den Schritt genehmigen, und der Patient muss in stationärer Behandlung sein, also in einer Klinik versorgt werden und nicht in einer Praxis oder zu Hause. Zudem soll nach Möglichkeit ein zweiter Arzt die Notwendigkeit der Behandlung bestätigen. "Wir brauchen eine Regelung für (...) die Ausnahmesituation, wenn es anders gar nicht geht", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Deutschlandradio Kultur.

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