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Ärztlich assistierte SelbsttötungBundestagsvize Hintze stellt sich gegen Merkel und Gröhe

Bei der Sterbehilfe vertritt Bundestagsvizepräsident Hintze in der Union eine Minderheitsposition. Er stellt sich damit auch gegen CDU-Chefin Merkel oder Gesundheitsminister Gröhe.

Mit seiner Forderung, bei unerträglichem Schmerz am Lebensende eine ärztlich assistierte Selbsttötung zu ermöglichen, stößt Peter Hintze weiter auf Widerstand in der Union. Der CDU-Politiker sagte: "Ich möchte gerne Rechtssicherheit schaffen für Ärzte und Patienten, dass ein ärztlich assistierter Suizid in einer aussichtslosen Schmerz- oder Ekellage am Ende des Lebens möglich ist." Ob dafür eine Änderung des Strafrechts erforderlich sei, ließ Hintze offen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sprach sich bei der Eröffnung einer Palliativstation für sterbenskranke Menschen in Berlin erneut gegen eine ärztlich begleitete Selbsttötung sowie gegen eine organisierte Sterbehilfe aus. Ein Recht auf aktive Sterbehilfe oder einen ärztlich assistierten Suizid dürfe es in Deutschland nicht geben, sagte er.

Auch Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hält "die Forderung für problematisch, Medizinern die Beihilfe zur Selbsttötung bei schwerstkranken Menschen zu ermöglichen. Das ist auch mit der ärztlichen Ethik und dem Berufsrecht nicht vereinbar. Ärzte sollen Menschen beim Sterben begleiten, ihnen Schmerzen und Ängste nehmen. Aber sie sollen nicht aktive Sterbehilfe leisten."

Um das Thema Sterbehilfe gibt es inzwischen eine breite gesellschaftliche Debatte. Der Bundestag will sich im Herbst damit befassen. Ein Gesetz kommt voraussichtlich Mitte 2015. Bisher ist aktive Sterbehilfe in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

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