Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD), der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) würden zwar die aktuelle Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, nachdrücklich unterstützten, hieß es. Allerdings geht den konfessionellen Häusern der Entwurf nicht weit genug. Sie mahnen zusätzliche Maßnahmen für Krankenhäuser an, die bereits jetzt einen großen Anteil an der Sterbebegleitung haben würden.
Palliativkonzepte in Regelversorgung integrieren
"Es ist nicht nötig, dass jede Klinik über eine spezielle Palliativstation verfügt. Aber in jeder Klinik muss ausreichend palliativmedizinische und –pflegerische Kompetenz vorhanden sein, um schwerstkranke und sterbende Menschen angemessen versorgen zu können, auch auf Normalstationen", so der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch. Nötig sei die Integration palliativer Behandlungskonzepte in die stationäre Regelversorgung. International bewährt haben sich in diesem Zusammenhang multiprofessionelle Palliative Care Teams. Dafür und für die notwendige palliative Fort- und Weiterbildung des Klinikpersonals sollte der Gesetzentwurf ein spezifisches Förderprogramm mit bundesweit für die Krankenhäuser abrufbaren Finanzierungsmitteln vorsehen.
"Die Vernetzung palliativer Versorgungsstrukturen in Kliniken und im ambulanten Bereich muss erleichtert und gefördert werden. Krankenhäuser sind regelhaft in palliative Versorgungsnetzwerke zu integrieren", unterstreicht Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des KKVD. "Einen wichtigen Beitrag dazu könnten etwa multiprofessionell besetzte palliativmedizinische Institutsambulanzen leisten." Diese könnten in Regionen ohne ausreichende ambulante palliativmedizinische Versorgungsangebote die Nahtstelle zwischen stationär und ambulant überbrücken.


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