Auf das Urteil der Erfurter Richter hatten beide Seiten gebannt gewartet. Schließlich fechten die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund sowie die kirchlichen Arbeitgeber seit Jahren vor Gerichten aus, ob der Ausschluss von Gewerkschaften in kirchlichen Einrichtungen im Rahmen des sogenannten Dritten Weges zulässig ist. Dieser im Artikel 140 des Grundgesetzes verankerte arbeitsrechtliche Sonderweg räumt den Kirchen ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht ein – auch bei der Regelung der internen arbeitsrechtlichen Verhältnisse. Streiks sind nicht vorgesehen, stattdessen gilt zwischen der Leitungsebene und Mitarbeitern ein Konsensprinzip, weil diese nach Auffassung der Kirchen in einer "christlichen Dienstgemeinschaft” verbunden sind. Mehrere diakonische Werke sowie die Evangelische Kirche Westfalen zogen deshalb bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG), um Streikaufrufe von Verdi und Marburger Bund gerichtlich untersagen zu lassen. Nun wies das BAG die Klage aus formalen Gründen zurück, "die Beeinträchtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch einen Arbeitskampf ist nicht ausnahmslos rechtswidrig”, urteilten die Richter. Entsprechend groß ist der Jubel bei den Gewerkschaften. "Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch”, frohlockt Verdi-Chef Frank Bsirske. Auch Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bunds, sieht sich bestätigt: "Wenn im kirchlichen Krankenhaus betriebswirtschaftliche Eigengesetze übermächtig in den Vordergrund treten und das Christliche verdrängen, lässt sich das kirchliche Privileg auf Dauer nicht mehr wirksam vertreten.”
Jubel auf beiden Seiten
Der Jubel ist verfrüht, denn das Gericht bestätigte gleichzeitig den Dritten Weg und das darin formulierte Streikverbot, weil ein Arbeitskampf zur Auflösung des kirchlichen Leitbilds einer Dienstgemeinschaft führe. Daher jubeln auch die gescheiterten Kläger. "Streiks bleiben in diakonischen Einrichtungen weiterhin ausgeschlossen”, heißt es beim evangelischen Arbeitgeberverband VdDD, dem Verband der Diakonischen Dienstgeber. Diakonie-Präsident Johannes Stockmeyer sieht durch das Urteil "das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klar bestätigt und unsere verfassungsrechtliche Position gestärkt”. Bleibt also die Frage: Streik ja oder nein? Laut Gericht konkurrieren in dem Streit zwei wesentliche Grundrechte miteinander, die beide Verfassungsrang genießen: Religionsfreiheit versus Koalitionsfreiheit, also die Möglichkeit der Arbeitnehmer, sich zusammenzuschließen und Mindeststandards für Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Für die Richter muss daher ein angemessener Interessenausgleich zwischen beiden Grundrechten gefunden werden, der juristische Fachterminus dafür lautet "praktische Konkordanz”. Der Vorschlag der Bundesrichter: Einbindung der Gewerkschaften in die arbeitsrechtlichen Abläufe innerhalb des Dritten Weges, allerdings mit der Möglichkeit der Gewerkschaften, sich koalitionsmäßig betätigen zu dürfen sowie rechtlich verbindliche Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen bei allen kirchlichen Arbeitgebern. Konkret: Prinzipiell bleiben Streiks innerhalb des Dritten Weges ausgeschlossen. Das Streikverbot gilt allerdings nur, wenn Gewerkschaften vorher in das Verfahren eingebunden waren und das Ergebnis rechtsverbindlich vergleichbar eines Tarifvertrags für alle Arbeitgeber gilt.
Interessenausgleich noch nicht gefunden
Wie das jedoch in der Praxis aussehen und umgesetzt werden soll, darüber rätseln nun beide Seiten. In seiner Pressemitteilung zum Urteil schweigt sich das Gericht über die praktische Umsetzung für die insgesamt 1,3 Millionen kirchlich Beschäftigten bislang aus, die schriftliche Urteilsbegründung wird frühestens im Laufe des nächsten Jahres vorliegen. "So gesehen wirft das Urteil bislang mehr Fragen auf als es beantwortet”, sagt Verdi-Sprecher Jan Jurczyk. Für die Gewerkschaften kommt eine Beteiligung innerhalb des Dritten Weges unter den bislang geltenden kirchenrechtlichen Bedingungen nicht in Frage. "Da werden wir nicht mitmachen”, sagt Jurczyk und kündigt weitere Streikaktionen an. Die ablehnende Haltung der Gewerkschaften hat ihre Ursache in der Art und Weise, wie die arbeitsrechtlichen Beziehungen innerhalb der Kirchen geregelt werden. Bislang handeln in formal paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) beide Seite intern Tarife und Arbeitsbedingungen aus. Bei Konflikten setzt ein Schlichterspruch eine Lösung durch. Notfalls landet der Fall vor der höchsten kirchlichen Rechtsinstanz, dem Kirchengerichtshof. Soweit die Theorie.
Agaplesion macht Druck auf die Diakonie
Praktisch hat dieser arbeitsrechtliche Sonderweg der Kirchen solange leidlich funktioniert, bis der Wettbewerb im Sozial- und Gesundheitssystem einsetzte. Getrieben vom Kostendruck setzten in den vergangenen Jahren nach Angaben der Mitarbeitervertretungen immer mehr diakonische Arbeitgeber eigenständige tarifliche Regelungen um. Teilweise unterliefen sie mit Sonder- und Ausnahmeregelungen sogar Schlichtersprüche der zuständigen ARK. Selbst die propagierte Chancengleichheit in den ARK halten Mitarbeitervertreter für eine Fiktion. "Davon kann doch keine Rede sein, wenn die Arbeitgeberseite Juristen und Ökonomen auffährt, ihnen aber auf Arbeitnehmerseite fast immer Laien gegenübersitzen, die zudem noch vom Arbeitgeber direkt abhängig sind”, kritisiert Michael Heinrich, Bundessprecher der evangelischen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (AGMAV). Selbst Urteile der Kirchengerichte würden ignoriert, weil das Konsensmodell des "Dritten Weges” keine wirklichen Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehe. "Uns ist deshalb nicht klar, wie angesichts dieser Situation die vom Erfurter Gericht geforderte Rechtssicherheit für Beschäftigte sichergestellt werden kann. Da es keine exekutiven Möglichkeiten gibt, Verstöße zu ahnden, kommt für uns eine Mitarbeit in den ARK innerhalb des Dritten Weges so nicht in Frage”, sagt Verdi-Sprecher Jurzyk. Auf Seiten der kirchlichen Arbeitgeber hat man erkannt, dass die Frage der arbeitsrechtlichen Rechtsverbindlichkeit unter Einbeziehung der Gewerkschaften ein entscheidender Punkt für die Zukunftsfähigkeit des Dritten Weges sein wird. "Kircheneigene Regelungen müssen natürlich auch bei unseren Mitgliedseinrichtungen verbindlich sein”, so Christoph Künkel, Vorstandssprecher der Diakonie Niedersachsen. Agaplesion-Chef Markus Horneber erwartet jedenfalls von der Kirche und den Diakonischen Werken nun "in nächster Zeit Konzepte und Lösungsvorschläge für bundesweit tätige Konzerne wie Agaplesion. "Wir wünschen uns eine bundeseinheitliche diakonische Lösung im Dritten Weg, die sektorale und regionale Differenzierungen zulässt und die derzeitige Tarifvielfalt vereinheitlichen hilft”, so Horneber.
Vorgezeichnet: Über Karlsruhe nach Straßburg
Im Vorfeld des Urteils war heftig darüber spekuliert worden, ob das Gericht mit einer Unterscheidung zwischen "glaubensnahen Bereichen” wie die Verwaltung der Kirche und Kirchengemeinden und "verkündungsfernen Berufsgruppen” (Ärzte, Pflege- oder Reinigungskräfte) eine salomonische Lösung aus dem Dilemma der widerstreitenden Grundrechte anbieten würde. Aus dem bisher Bekannten ist das ebenso wenig abzulesen wie die Frage, ob und wie das Gericht sich die Umsetzung der praktischen Konkordanz vorstellt. Die Antwort des Gerichts auf beide Fragen wird den Ausschlag geben, welche der beiden Seiten den nächsten juristischen Schritt gehen wird. Für die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, war zu Beginn der Verhandlung klar, dass "möglicherweise die Wegstrecke nicht in Erfurt oder Karlsruhe (Sitz des Bundesverfassungsgerichts, d. Red.) endet, sondern in Straßburg.” Dort residiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Fachkräftemangel nivelliert Sonderstatus
Fakt ist jedoch auch, dass beide Seiten mehr Muskeln vortäuschen, als sie letztendlich haben. Der Organisationsgrad von Verdi in kirchlichen Krankenhäusern und Pflegestationen soll weit unter zehn Prozent liegen, Streiks sind Ausnahmefälle. Auf der anderen Seite sorgt der Fachkräftemangel dafür, dass immer mehr kirchliche Klniken wie das Evangelische Krankenhaus Oldenburg oder das Agaplesion-Diakonieklinikum in Hamburg trotz Drittem Weg Tarifverträge mit den Gewerkschaften schließen – auch wenn sie dafür kirchenintern "abgestraft” werden (siehe Kasten). "Die Tarifvertragsverhandlungen mit Verdi und dem Marburger Bund aufzunehmen, war ein großer Schritt, der sich rückblickend als die für uns richtige Lösung erwiesen hat”, sagt Thomas Kempe, kaufmännischer Vorstand der Oldenburger Klinik.
Diakonie greift hart durch
Ende März 2012 schloss das Evangelische Krankenhaus Oldenburg einen Tarifvertrag mit Verdi und Marburger Bund und scherte damit aus dem Dritten Weg aus. Ergebnislose Entgeltverhandlungen im Rahmen des Dritten Weges hätten nicht nur zu "streikähnlichen Zuständen unter den Mitarbeitern” geführt, sondern auch zu finanziellen Problemen für das Haus, weil für gut drei Monate keine Fallabschlüsse mehr möglich gewesen seien, so der kaufmännische Vorstand Thomas Kempe. Dennoch führte der Schritt zu heftiger Kritik in der Diakonie. Inzwischen hat das Klinikum im Diakonischen Werk Oldenburg nur noch Gaststatus, aus dem evangelischen Arbeitgeberverband Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) wurde das Haus gegen seinen Widerstand ausgeschlossen. Laut Kliniksprecherin Angela Rieger-Garthoff könnten die Ausschlüsse weitere Folgen bei der Altersvorsorge nach sich ziehen, da die Evangelische Versorgungszusatzkasse (EVZK) eine Mitgliedschaft in zentralen diakonischen Verbänden vorsehe. Derzeit gebe es noch keine Entscheidung, das Klinikum strebe aber einen Verbleib in der Kasse an.
Dieser Artikel wurde in der kma 01/2013 veröffentlicht.


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