
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband fordert in seinem Positionspapier zur Bundestagswahl 2021 grundlegende Änderungen am deutschen Gesundheitssystem, um es zukunftsorientiert aufzustellen. Im Fokus steht dabei, Patienten mehr Zuwendung zu schenken.
Es müssen Strukturen geschaffen werden, die einen einfachen Zugang zu einer qualifizierten Gesundheitsversorgung gewähren und den medizinisch-technischen Fortschritt einbeziehen, so der Verband. Zugleich gilt es, auch für mögliche weitere globale Pandemien gerüstet zu sein. Eine besondere Herausforderung ist die Bewältigung des akuten Fachkräftemangels in einer älter werdenden Gesellschaft. Um diesen komplexen Aufgaben gerecht zu werden, sind Veränderungen in den vier Handlungsfeldern Qualität, Vernetzung, Personal und Finanzierung notwendig. Wie diese aussehen sollten, hat der DEKV-Vorstand in seinen Forderungen zusammengefasst“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
1. Qualitätspolitik mit Augenmaß
Ein bundeseinheitlicher Planungs- und Finanzierungsrahmen mit Mindeststandards sowie eine regionale Planung, die sich auf evidenzbasierten Qualitätsparametern beruht, bilden die Basis einer patientenorientierten und qualitativ hochwertigen Versorgung. Mindestanforderungen an die Krankenhausbehandlung sollen dabei die Versorgungsqualität stärken. Existierende Qualitätsparameter und Qualitätskriterien müssen hinsichtlich ihrer Effizienz überprüft werden.
Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV: „Es braucht eine Qualitätspolitik mit Augenmaß, die wünschenswerte Versorgungsqualitätsziele mit Wirtschaftlichkeit verbindet. Um die regionalen Besonderheiten sowie die medizinischen, pflegerischen, sozialen und demografischen Bedarfe passgenau zu berücksichtigen, fordern wir eine durch die Bundesregierung geförderte kleinräumige, regionale Versorgungsbedarfsforschung. Die gewonnenen Daten müssen den Krankenhäusern und Krankenkassen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden“.
2. Zuwendung als Qualitätskriterium
Menschliche Zuwendung ist ein wichtiges Element eines heilungsfördernden Umfeldes. Sie stellt eine eigene medizinisch-pflegerische Kategorie dar und bezieht Zuwendung die Perspektive der Mitarbeitenden aller Berufsgruppen im Krankenhaus ein. Der Vorstand des DEKV fordert, dass das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Einrichtung eines Zuwendungsindex für die stationäre und tagesstationäre Patientenversorgung beauftragt wird. Der Zuwendungsindex soll der Qualitätsmessung der Krankenhausversorgung dienen und in den Qualitätsberichten bekannt gegeben werden, so Radbruch. Die evangelischen Krankenhäuser seien dafür bereit, einer einer umfassenden Erforschung des Handlungsfeldes Qualität beizutragen.
3. Vernetzung über Sektorengrenzen hinweg
„Die bestehenden Grenzen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten, der stationären und ambulanten Altenhilfe und Rehabilitationseinrichtungen sowie pflegenden Angehörigen müssen durchlässiger werden. Die so entstehende Vernetzung führt unmittelbar zu einer erhöhten Versorgungsqualität. Dabei ist auch die Ambulantisierung von Krankenhausleistungen ein aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht nötiger Schritt. Studien gehen davon aus, dass bis zu 20 Prozent der Leistungen – das entspricht bis zu vier Millionen stationären Fällen – ambulant erbracht werden könnten. Allerdings sind in vielen Fällen die Ausstattung und die fachlich-interdisziplinäre Expertise des Krankenhauses notwendig. Daher müssen die Kostenstrukturen der Krankenhäuser bei der ambulanten Leistungserbringung berücksichtigt werden. Eine patienten-orientierte Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg benötigt ein eigenes Budget und eine regionale Koordination. Daher sollten sich Krankenhäuser zu regionalen Gesundheitszentren weiterentwickeln, die die koordinierende Rolle in der Vernetzung von ambulanten und stationären Gesundheits- und Sozialleistungen übernehmen. Patient:innen fällt die Orientierung in einem komplexen Netzwerk im Gesundheitswesen oft schwer. Daher befürworten wir quartiersbezogene Patientenlotsen flächendeckend einzuführen, die über die Regelversorgung finanziert werden“, so Radbruch weiter.
4. Pflege stärken
Der anhaltende Fachkräftemangel bereitet Krankenhäusern Schwierigkeiten bei der personalintensiven Patientenversorgung. Nach Auffassung des DEKV kann die Situation in der Pflege auf lange Sicht nur durch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Karrieremöglichkeiten zum Positiven verändert werden. Radbruch hebt die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Behandlungsteam und die Stärkung der Pflege hervor. Die vorbehaltenen Tätigkeiten seien durch den Gesetzgeber zu erläutern. Darüber hinaus wird ein Anreizsystem im Krankenhauswesen für eine Neuverteilung von Verantwortung zwischen den Berufsgruppen benötigt. Zudem bestehe der Bedarf an einem modernen und evidenzbasierten Pflegebedarfsbemessungsinstrument, das „sowohl den Qualifikationsmix als auch die akademische Pflege“ in Betracht zieht, wie Radbruch erklärte.
Für digitale Veränderungen in der stationären Versorgung sollte die Digitalkompetenz der Mitarbeiter durch Fort- und Weiterbildung bundesweit gestärkt werden. Der Ausbau und die Finanzierung der Praxisanleitung seien zwecks der Förderung von Abschlüssen in der akademischen und dualen Pflegeausbildung erforderlich.
5. Finanzierung sicher und transparent gestalten
Die Diagnosis Related Groups (DRG) sind durch die pauschale leistungsorientierte Erstattung geeignet, Transparenz herzustellen. Belastend auf die Finanzierung der Krankenhäuser wirkt sich jedoch die Länderinvestitionslücke aus, die laut Bundesrechnungshof vier Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Sie trifft nicht nur Krankenhäuser in ländlichen Regionen, sondern alle Häuser. Sie führt zu der Fehlentwicklung, dass Krankenhäuser Gewinne zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaften müssen. An seine Grenzen stößt das DRG-System jedoch bei bedarfsnotwendigen Kliniken, deren Fallzahlen nicht ausreichen, um die durch die Qualitäts- und Strukturvorgaben entstehenden Kosten zu finanzieren. Die nachweislich nicht gedeckten notwendigen Kosten sollten nach Ansicht des DEKV durch Steuermittel ausgeglichen werden.
Krankenhäuser in Deutschland unterscheiden sich im Hinblick auf Personalkosten, Vorhaltekosten und Eigeninvestitionen, da hier verschiedene Einflussfaktoren wie Versorgungsauftrag, Region oder Träger eine Rolle spielen. Um hier Transparenz zu schaffen, muss das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt werden, die unterschiedlichen Kostenstrukturen der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Krankenhäuser sowie der unterschiedlichen Versorgungsstufen auf Grundlage einer breiten Datenbasis in regelmäßigen Abständen zu analysieren.





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